MentalTop - Gehirntraining - Gehirnjogging - Geistig Fit - Mentales Training - Mentaltraining
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kündigung

Soweit für einzelne Angebote nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Bestimmungen:

a) Kurse

  • Ein Teilnehmer kann von einer Anmeldung zu einem Kurs vor Beginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es wird eine Verwaltungsgebühr von
    € 5,00 berechnet.
  • Kurse sind Bildungsangebote mit einer Dauer von bis zu 20 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min.

b) Lehrgänge

  • Ein Teilnehmer kann von einer Anmeldung zu einem Lehrgang vor Beginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es wird eine Verwaltungsgebühr
    von € 25,00 berechnet.
  • Lehrgänge, mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten, die AFG / SVG gefördert sind können
    • erstmals sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate 
    • im Weiteren jeweils vier Wochen zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
    • Die Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

c) Seminare

  • Ein Teilnehmer kann von einer Anmeldung zu Angeboten, die der beruflichen und/oder pädagogischen Qualifizierung dienen und nicht unter b) fallen, bis zu 5 Werktage vor Kursbeginn kostenfrei zurücktreten.
    Andernfalls wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Prozent der veranschlagten Teilnehmergebühr erhoben.

Materialkosten

Der Kursleiter veranlasst die Beschaffung des für den jeweiligen Kurs erforderlichen Materials in eigenem Namen und auf eigene Rechnung (sofern bei der Kursbeschreibung keine andere Angabe gemacht wird). Das Materialgeld wird im Kurs vom Kursleiter vereinnahmt. Etwaige Reklamationen bezüglich des
Materials sind an diesen zu richten.

Urheberschutz

In den EDV-Kursen dürfen keine privaten Datenträger zur Anwendung kommen. Die vhs-eigene Software darf aus Lizenzgründen nicht kopiert werden. Der Teilnehmer erkennt diese Bedingungen mit der Anmeldung an.

Steuervergünstigung

Veranstaltungen der vhs können als „Werbekosten“ geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer durch die Veranstaltung in seinem Beruf weitergebildet wird.

Ferienordnung

Der Unterricht der vhs richtet sich im allgemeinen nach der gültigen Feiertags- und Ferienordnung. Änderungen können mit dem jeweiligen Dozenten
abgesprochen werden, bedürfen jedoch der Zustimmung der Geschäftsleitung.

Schadenshaftung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und die entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten. Die vhs haftet nicht für die Garderobe ihrer Hörer. Für Schäden, Unfälle, Diebstähle usw. die den Teilnehmern vor, während und nach den Veranstaltungen zustoßen, übernimmt die vhs keine Haftung.

Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die früheren Bedingungen ihre Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Vereinbarungen ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit
der übrigen Vereinbarungen nicht. Bei Reiseveranstaltungen tritt die Volkshochschule nicht als Veranstalterin, sondern nur als Vermittlerin
auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

 

Stand: September 2010